TOTGEGLAUBTE STEUERN LEBEN LÄNGER
Das
Mürzer
Oberland
ist
eine
Fremdenverkehrs-
und
Tourismusregion.
Und
ein
Naturpark.
Das
wird
deutlich,
wenn
man
auf
die
Homepage
geht:
Familien
im
-
Aktiv
im
-
Kulturgenuss
im
Naturpark
.
Dementsprechend
ist
auch
das
Angebot
an
die
Gäste
ausgerichtet:
Wanderwege,
Gastronomie,
Sehenswertes
…
So
attraktiv
diese
Region
für
Touristen
ist,
die
ihre
Freizeit
um
Neuberg
an
der
Mürz
gewinnbringend
nutzen
können,
so
wichtig
ist
sie
auch
als
Arbeitsplatz
für
die
Einheimischen.
Viele
Betriebe
in
den
Bereichen
Kultur,
Gastronomie
und
natürlich
auch
die
Angebote
des
Naturparks
sind
für
Gäste
von
nah
und
fern
konzipiert.
Leider
sinkt
die
Zahl
der
Beherbergungsbetriebe,
es
gibt
immer
weniger
Gastronomie,
aber
zum
Glück
nach
dem
Totalabsturz
der
Coronaepidemie
wieder
steigende
Nächtigungszahlen
-
ca.
auf
das
Niveau
von
2019.
Ein
Blick
in
die
Statistik
Austria
verrät
aber
auch,
dass
es
im
Vergleich
zu
2021
um
10%
weniger
Betriebe
gibt,
die
auf
Tourismus
aus-
gelegt sind und auch um 10% weniger Bettenkapazität - das lässt sich leider nicht so einfach wiederherstellen.
Was
also
kann
zum
Anreiz
werden,
in
die
Gastronomie
wieder
einzusteigen,
produktiv
zu
werden,
Standorte
zu
sichern
und
weiter
zu
entwickeln
-
und
daneben
Abgaben
und
Steuergeld
für
das
Land
zu
erwirtschaften
(das
Einzige
von
Interesse
für
die
Finanz)?
Bedauerlicherweise
kommt
zu
einer
Zeit
wiederholt
drohender
Rezession
und
extremer
Staatsverschuldung
von
Seiten
des
Staates
nichts
Brauchbares
außer
Belastungen.
Das
Einzige,
was
den
Verantwortlichen
im
Finanzministerium
(SPÖ)
und
im
Ministerium
für
Wirtschaft,
Energie
und
Tourismus
(ÖVP)
einfällt,
ist
eine
Besteuerung
der
Trinkgelder
für
Dienstleister.
Natürlich
ist
dieser
Ansatz
für
Angestellte
und
Freiberufler
nicht
tragbar,
sind
doch
viele
Saisonarbeitskräfte
auch
auf
Trinkgeld
angewiesen.
Und
zwar
unversteuert.
Das
ist
keine
unverschämte
Forderung,
da
-
wollte
man
eine
Definition
anführen
-
Trinkgeld
„
in
der
Wirtschaft
eine
durch
den
Gast
oder
Kunden
über
den
Rechnungsbetrag
hinaus
erbrachte
freiwillige
Zahlung
ist,
mit
der
eine
besondere
Dienstleistungsqualität
honoriert
werden
soll.“
Der
Zugang
vom
Staat,
diese Leistung zu pauschalieren und zu versteuern ist höchst fragwürdig.
Rückhalt
und
Hilfe
finden
die
Dienstleister
in
der
Wirtschaftskammer
Österreich,
die
sich
mit
diesem
Problem
nicht
zum
ersten
Mal
konfrontiert
sieht.
Weil
das
Thema
zur
Zeit
mehr
als
brisant
ist,
hat
der
MÜRZPANTHER
um
ein Interview bei Mag. Mario Lugger, Leitung Stabstelle Kommunikation & Medien der WKO Steiermark angefragt.
In der Steiermark existieren branchenspezifische Pauschalbeträge von Trinkgeldern.
dMP:
„
Gemeinsam
mit
WKO
Steiermark
Präsident
Josef
Herk
macht
man
sich
für
eine
rasche
Lösung
im
Sinne
der
Betroffenen
stark:
Gefordert
wird
eine
Steuer-
und
Abgabenbefreiung
beim
Trinkgeld.
“
Als
Konsument
geht
man
davon
aus,
dass
„das
Service“
das
Trinkgeld
ohnedies
steuer-
und
abgabenfrei
bekommt – Stimmt das gar nicht?
- Wenn nicht das Finanzamt - läuft etwa die ÖGK/SVS Sturm?
Mario
Lugger:
„Zur
Vermeidung
aufwendiger
Verfahren
bei
der
Ermittlung
der
tatsächlich
bezogenen
Trinkgelder
wurde
im
Gastgewerbe
sowie
auch
in
anderen
Branchen
eine
Pauschalierung
festgelegt.
Dadurch
entfällt
für
die
Dienstgeberin
bzw.
den
Dienstgeber
die
Verpflichtung
zur
Führung
von
Trinkgeldaufzeichnungen.
Je
nach
Branche
und
Bundesland
sind
die
Trinkgeldpauschalen
unterschiedlich
geregelt.
In
manchen
Bundesländern
sind
Ausnahmebestimmungen
der
einzelnen
Trinkgeldpauschalen
zu
beachten
und
bei
erheblichen
Abweichungen
von
den
Pauschalbeträgen
die
tatsächlich
zugeflossenen
Trinkgelder
heranzuziehen.
Auch
für
Dienstnehmerinnen
und
Dienstnehmer
im
Hotel-
und
Gastgewerbe
existiert
eine
Trinkgeldpauschale,
wobei
es
in
den
einzelnen
Bundesländern Unterschiede bei den erfassten Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten gibt.
Die
aktuellen
Regelungen
zur
Besteuerung
von
Trinkgeldern
sieht
so
aus:
Zur
Einkommensteuer:
Trinkgelder
gelten
als
freiwillige
Zuwendungen
von
Dritten
und
sind
einkommensteuerfrei,
sofern
sie
ohne
Rechtsanspruch
und in ortsüblicher Höhe gewährt werden. Dies gilt auch für Trinkgelder, die per Kreditkarte bezahlt werden.
Sozialversicherung:
Unabhängig
von
der
Steuerfreiheit
unterliegen
Trinkgelder
der
Sozialversicherungspflicht,
da
sie
als
„Entgelt
von
Dritten“
betrachtet
werden.
In
der
Steiermark
existieren
branchenspezifische
Pauschal-
beträge, die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden.“
Und
wie
hat
die
Österreichische
Gesundheitskasse
das
geregelt?
Trinkgeld,
als
Entgelt
Dritter,
unterliegt
der
Beitragspflicht
und
erhöht
die
allgemeine
Beitragsgrundlage.
Als
Entgelt
gelten
alle
Geld-
und
Sachbezüge,
auf
die
der
pflichtversicherte
Dienstnehmer
oder
Lehrling
Anspruch
hat
oder
die
er
darüber
hinaus
auf
Grund
des
Dienst-
bzw.
Lehrverhältnisses
von
Dritten
erhält.
Diese
Regelungen
bestehen
seit
geraumer
Zeit
und
sollen
laut
Regierungsprogramm
evaluiert
und
bundesweit
vereinheitlicht
werden.
Im
Regierungsprogramm
Seite
42
klingt
„die
Vereinheitlichung“
so:
Trinkgeldregelungen:
Evaluierung
und
praxistaugliche
Ausgestaltung
der
Regelungen
für
die
Trinkgeldpauschale
inkl.
TRONC-Systeme.
(Anm.:
Ein
TRONC-System
ist
eine
gemeinsame
Trinkgeldkasse,
in
die
Trinkgelder
von
Kunden
eingezahlt
werden
und
von
der
dann
ein
Teil
an
die
Mitarbeiter
ausgezahlt wird. In Gastronomiebetrieben wird das Trinkgeld meistens vom Gast direkt an die Kellner gegeben.)
Doch schon aktuell gibt es verstärkt Prüfungen und Nachforderungen, beklagen Branchenvertreter.
Trinkgeld ist ein Ausdruck der Wertschätzung.
Vor
ungefähr
20
Jahren
wurde
die
Besteuerung
von
Trinkgeldern
abgeschafft.
"
Die
Steuerfreiheit
der
Trinkgelder
muss
erhalten
bleiben.
Eine
Steuerpflicht
für
Trinkgelder
käme
einer
‚Strafsteuer’
für
Freundlichkeit
gleich"
,
sagt
…
wer?
Und
wann?
Es
ist
ein
déja
vu,
die
Regierungsverantwortlichen
kommen
immer
auf
dieselben
Ideen,
Steuern
zu
erhöhen
und
neue
Steuern
einzuführen.
Die
Worte
stammen
vom
damaligen
vida
Vorsitzenden
Rudolf
Kaske
(österreichische
Verkehrs-
und
Dienstleistungsgewerkschaft,
zu
der
auch
die
Gastronomie
gehört).
Am
20.06.2008
legt
er
in
derselben
APA
Meldung
noch
nach:
"
Die
Löhne
im
Gastgewerbe
sind
alles
andere
als
üppig.
Dasselbe
gilt
für
die
übrigen
Branchen,
die
von
einer
etwaigen
Aufhebung
der
Steuerbefreiung
der
Trinkgelder
betroffen
wären:
Friseure
und
Taxilenker
sind
Niedriglohnberufe
".
In
dieselbe
Kerbe
schlägt
aktuell
auch
WKO
Steiermark
Präsident
Josef
Herk:
„
Trinkgeld
ist
ein
Zeichen
der
Wertschätzung,
ein
Geschenk
für
guten
Service
und
kein
reguläres
Einkommen
“.
Gefordert
wird
eine
Steuer-
und
Abgabenbefreiung
beim
Trinkgeld.
Im Jahre 2025
.
dMP:
In
Ihrer
Aussendung
heißt
es:
„
Unsere
Betriebe
wurden
in
den
vergangenen
Wochen
und
Monaten
mit
zum Teil horrenden Nachzahlungen seitens der ÖGK konfrontiert.
“ Was führte dazu …?
Mario
Lugger:
Die
Nachzahlungen
resultieren
daraus,
dass
die
in
der
Trinkgeldregelung
vorgesehene
Pauschale
eine
Öffnungsklausel
enthält,
die
unter
bestimmten
Voraussetzungen
Nachverrechnungen
zulässt.
Im
Rahmen
der
aktuellen
Nachforderungen
werden
dem
Arbeitgeber
nicht
nur
die
Arbeitgeberbeiträge
zur
Sozialversicher-
ung, sondern auch die Dienstnehmeranteile rückwirkend in Rechnung gestellt.
dMP:
Trinkgeld
gehört
in
der
Steiermark/
Österreich
auch
zur
lokalen/
nationalen
Wirtshaus-Kultur.
Zerstört
man
durch
das
Versteuern
auch
ein
Stück
Kultur?
Weil
natürlich
zu
erwarten
ist,
dass
in
Zukunft
wenig
bis
kein Trinkgeld mehr gegeben wird ... oder male ich zu schwarz?
Mario
Lugger:
Ein
zentraler
Bestandteil
der
österreichischen
Dienstleistungskultur
sind
Trinkgelder
–
eine
freiwillige
Gabe
des
Gastes
an
jene,
die
tagtäglich
mit
Engagement,
Einsatz
und
einem
Lächeln
für
das
Wohl
anderer sorgen. Trinkgeld ist ein Ausdruck der Wertschätzung.
dMP:
Wie
stehen
Sie
zur
Bargeldzahlung,
der
in
der
Steiermark
noch
immer
der
Vorzug
gegenüber
der
Kartenzahlung gegeben wird ?
Mario
Lugger:
Die
Bargeldzahlung
gehört
trotz
Zunahme
der
Kartenzahlungen
zu
den
gängigen
Zahlungsformen.
Eine entsprechende Wahlfreiheit sollte es jedenfalls weiter geben.
Wie
steht
es
aber
allgemein
um
die
Bereitschaft,
Trinkgeld
überhaupt
zu
geben?
Bedenkt
man,
dass
ca.
93%
der
Touristen
im
Mürzer
Oberland
Einheimische
sind,
ist
dieser
Aspekt
natürlich
für
die
Betriebe
vor
Ort
von
Bedeu-
tung. Eine aktuelle market- Umfrage unter 1.000 Österreichern zeigt die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
*92 % der Österreicher geben an, fast immer Trinkgeld zu geben
*95 % geben Trinkgeld, um damit ihre Anerkennung für guten Service zu zeigen
*88 % wollen nicht, dass das Trinkgeld mit Steuern oder Abgaben belastet wird
*87
%
der
Befragten
wollen
auch
nicht,
dass
der
Betrieb
für
das
Trinkgeld
in
Form
von
Steuern
oder
Abgaben
bestraft wird.
*50 % der Befragten würden sogar weniger Trinkgeld geben, wenn der Staat bzw. Sozialversicherung zugreifen
dMP:
„
Hier
braucht
es
endlich
eine
Lösung
und
Rechtssicherheit
“,
fordert
Spartenobmann
Johann
Spreitz-
hofer
gemeinsam
mit
Hotellerie-Obmann
Alfred
Grabner
und
Gastro-Obmann
Klaus
Friedl
sowie
seiner
Stellvertreterin Michaela Muster - wie schaut Ihre Lösung aus?
Mario
Lugger:
Unsere
Forderung
ist:
Trinkgelder
als
zentralen
Bestandteil
unserer
Dienstleistungskultur
zu
schützen und sie umfassend von Steuern und Abgaben zu befreien.
dMP: Sie haben sicher Zahlen: Wie hoch ist der Anteil von Trinkgeld am „Gesamtgehalt“ eines Zahlkellners?
Mario
Lugger:
Das
ist
höchst
unterschiedlich
und
kann
nicht
pauschal
beantwortet
werden.
Es
ist
auch
vom
Betriebstyp, der Region und vielen anderen Kriterien abhängig.
dMP:
Ist
diese
Misere
um
die
Trinkgelder
auch
der
ausgesprochen
angespannten
finanziellen
Situation
sowohl
des
Bundes
als
auch
des
Landes
Steiermark
geschuldet?
Mit
anderen
Worten:
Sollen
jene,
die
als
Saisonarbeiter
in
Österreich
12,82€/
Stunde
verdienen,
auch
noch
auf
einen
guten
Teil
des
Trinkgeldes
verzichten?
Gerade
in
vielen
Teilen
Österreichs
kommen
die
Arbeitskräfte
der
Gastronomie
doch
gerade
wegen
des
Trinkgeldes.
Wenn
das
wegfällt,
ist
dann
nicht
zu
befürchten,
dass
es
laufend
zu
Schwierig-
keiten und Engpässen kommt – und damit weitere Unternehmen schließen müssen?
Mario
Lugger:
Die
finanziell
angespannt
Situation
ist
uns
bekannt.
Nur
kann
diese
nicht
dazu
führen,
dass
unsere
Betriebe
plötzlich
mit
Prüfungen
konfrontiert
werden,
bei
denen
von
der
jahrzehntelangen
Praxis
abgegangen
wird,
die
Trinkgeldpauschalen
zu
akzeptieren.
Gerade
wenn
es
zu
drastischen
Erhöhungen
der
Trinkgeld-
pauschalen
kommen
sollte
oder
die
Trinkgelder
voll
mit
Abgaben
belastet
werden,
bleibt
den
MitarbeiterInnen
weniger übrig und wird die Situation am touristischen Arbeitsmarkt drastisch verschärfen.
dMP: Herzlichen Dank für das Interview!
Trinkgeld ist als zentraler Bestandteil unserer Dienstleistungskultur zu schützen.
Die Geschichte des Trinkgeldes geht lange zurück. Bereits im
Mittelalter war die Zahlung eines Extra-Betrags in vielen europäischen
Ländern verbreitet. Es wurde einem hilfreichen Handwerker, Boten
oder einer Servicekraft zugesteckt. Diese sollte den abgegebenen
Betrag dann dazu verwenden, auf das Wohl des Spenders zu trinken.
Fotocredit: pixabay
Wie soll sie sein, die ideale Kellnerin? Aufmerksam,
kommunikativ, freundlich, hübsch? Mit leicht schmachtendem
Blick und einer Tasse eines dampfenden Heißgetränks vor ihrer …
Schürze? Genau so wie die AI generierte Servierkraft auf dem
Foto?
Zur AI gibt die KI Antwort: Bei der Beurteilung einer Kellnerin
werden insbesondere ihre fachlichen Kenntnisse, Soft Skills,
Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit geschätzt. Eine Kellnerin
sollte auch anpassungsfähig, sympathisch und gut in der Lage
sein, sich mit den Gästen auseinanderzusetzen. ): Würg!
Fotocredit: pixabay
Finanzminister Martin Marterbauer hat gut lachen.
Die meisten Angestellten in einem
Niedriglohnberuf in Teil- oder Vollzeit allerdings
nicht. Die Arbeit in Gastronomie und Hotellerie ist
nicht nur körperlich anstrengend … das Trinkgeld
ist oft sehr hart verdient.
Fotocredit: Bundesministerium für Finanzen