der muerzpanther
TOTGEGLAUBTE STEUERN LEBEN LÄNGER Das   Mürzer   Oberland   ist   eine   Fremdenverkehrs-   und   Tourismusregion.   Und   ein   Naturpark.   Das   wird   deutlich, wenn   man   auf   die   Homepage   geht:   Familien   im -   Aktiv   im -   Kulturgenuss   im   Naturpark .   Dementsprechend   ist auch   das   Angebot   an   die   Gäste   ausgerichtet:   Wanderwege,   Gastronomie,   Sehenswertes   …   So   attraktiv   diese Region   für   Touristen   ist,   die   ihre   Freizeit   um   Neuberg   an   der   Mürz   gewinnbringend   nutzen   können,   so   wichtig   ist sie   auch   als   Arbeitsplatz   für   die   Einheimischen.   Viele   Betriebe   in   den   Bereichen   Kultur,   Gastronomie   und natürlich   auch   die Angebote   des   Naturparks   sind   für   Gäste   von   nah   und   fern   konzipiert.   Leider   sinkt   die   Zahl   der Beherbergungsbetriebe,    es    gibt    immer    weniger    Gastronomie,    aber    zum    Glück    nach    dem   Totalabsturz    der Coronaepidemie   wieder   steigende   Nächtigungszahlen   -   ca.   auf   das   Niveau   von   2019.   Ein   Blick   in   die   Statistik Austria   verrät   aber   auch,   dass   es   im   Vergleich   zu   2021   um   10%   weniger   Betriebe   gibt,   die   auf   Tourismus   aus- gelegt sind und auch um 10% weniger Bettenkapazität - das lässt sich leider nicht so einfach wiederherstellen. Was   also   kann   zum   Anreiz   werden,   in   die   Gastronomie   wieder   einzusteigen,   produktiv   zu   werden,   Standorte   zu sichern   und   weiter   zu   entwickeln   -   und   daneben   Abgaben   und   Steuergeld   für   das   Land   zu   erwirtschaften   (das Einzige   von   Interesse   für   die   Finanz)?   Bedauerlicherweise   kommt   zu   einer   Zeit   wiederholt   drohender   Rezession und   extremer   Staatsverschuldung   von   Seiten   des   Staates   nichts   Brauchbares   außer   Belastungen.   Das   Einzige, was   den   Verantwortlichen   im   Finanzministerium   (SPÖ)   und   im   Ministerium   für   Wirtschaft,   Energie   und Tourismus (ÖVP)   einfällt,   ist   eine   Besteuerung   der   Trinkgelder   für   Dienstleister.   Natürlich   ist   dieser   Ansatz   für   Angestellte und   Freiberufler   nicht   tragbar,   sind   doch   viele   Saisonarbeitskräfte   auch   auf   Trinkgeld   angewiesen.   Und   zwar unversteuert.   Das   ist   keine   unverschämte   Forderung,   da   -   wollte   man   eine   Definition   anführen   -   Trinkgeld   in der   Wirtschaft   eine   durch   den   Gast   oder   Kunden   über   den   Rechnungsbetrag   hinaus   erbrachte   freiwillige Zahlung   ist,   mit   der   eine   besondere   Dienstleistungsqualität   honoriert   werden   soll.“   Der   Zugang   vom   Staat, diese Leistung zu pauschalieren und zu versteuern ist höchst fragwürdig. Rückhalt   und   Hilfe   finden   die   Dienstleister   in   der   Wirtschaftskammer   Österreich,   die   sich   mit   diesem   Problem nicht   zum   ersten   Mal   konfrontiert   sieht.   Weil   das   Thema   zur   Zeit   mehr   als   brisant   ist,   hat   der   MÜRZPANTHER   um ein Interview bei Mag. Mario Lugger, Leitung Stabstelle Kommunikation & Medien der WKO Steiermark angefragt.  
dMP:   Gemeinsam   mit   WKO   Steiermark   Präsident   Josef   Herk   macht   man   sich   für   eine   rasche   Lösung   im Sinne   der   Betroffenen   stark:   Gefordert   wird   eine   Steuer-   und   Abgabenbefreiung   beim   Trinkgeld. “   Als Konsument   geht   man   davon   aus,   dass   „das   Service“   das   Trinkgeld   ohnedies   steuer-   und   abgabenfrei bekommt – Stimmt das gar nicht? - Wenn nicht das Finanzamt - läuft etwa die ÖGK/SVS Sturm?   Mario   Lugger:   „Zur   Vermeidung   aufwendiger   Verfahren   bei   der   Ermittlung   der   tatsächlich   bezogenen Trinkgelder wurde   im   Gastgewerbe   sowie   auch   in   anderen   Branchen   eine   Pauschalierung   festgelegt.   Dadurch   entfällt   für   die Dienstgeberin    bzw.    den    Dienstgeber    die    Verpflichtung    zur    Führung    von    Trinkgeldaufzeichnungen.    Je    nach Branche   und   Bundesland   sind   die   Trinkgeldpauschalen   unterschiedlich   geregelt.   In   manchen   Bundesländern   sind Ausnahmebestimmungen   der   einzelnen   Trinkgeldpauschalen   zu   beachten   und   bei   erheblichen Abweichungen   von den   Pauschalbeträgen   die   tatsächlich   zugeflossenen   Trinkgelder   heranzuziehen.   Auch   für   Dienstnehmerinnen und   Dienstnehmer   im   Hotel-   und   Gastgewerbe   existiert   eine   Trinkgeldpauschale,   wobei   es   in   den   einzelnen Bundesländern Unterschiede bei den erfassten Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten gibt. Die   aktuellen   Regelungen   zur   Besteuerung   von   Trinkgeldern   sieht   so   aus:   Zur   Einkommensteuer:   Trinkgelder gelten   als   freiwillige   Zuwendungen   von   Dritten   und   sind   einkommensteuerfrei,   sofern   sie   ohne   Rechtsanspruch und in ortsüblicher Höhe gewährt werden. Dies gilt auch für Trinkgelder, die per Kreditkarte bezahlt werden. Sozialversicherung:   Unabhängig   von   der   Steuerfreiheit   unterliegen Trinkgelder   der   Sozialversicherungspflicht,   da sie   als   „Entgelt   von   Dritten“   betrachtet   werden.   In   der   Steiermark   existieren   branchenspezifische   Pauschal- beträge, die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden.“ Und   wie   hat   die   Österreichische   Gesundheitskasse   das   geregelt?   Trinkgeld,   als   Entgelt   Dritter,   unterliegt   der Beitragspflicht   und   erhöht   die   allgemeine   Beitragsgrundlage. Als   Entgelt   gelten   alle   Geld-   und   Sachbezüge,   auf die   der   pflichtversicherte   Dienstnehmer   oder   Lehrling   Anspruch   hat   oder   die   er   darüber   hinaus   auf   Grund   des Dienst-   bzw.   Lehrverhältnisses   von   Dritten   erhält.    Diese   Regelungen   bestehen   seit   geraumer   Zeit   und   sollen   laut Regierungsprogramm   evaluiert   und   bundesweit   vereinheitlicht   werden.   Im   Regierungsprogramm   Seite   42   klingt „die   Vereinheitlichung“   so:   Trinkgeldregelungen:   Evaluierung   und   praxistaugliche Ausgestaltung   der   Regelungen für     die     Trinkgeldpauschale     inkl.     TRONC-Systeme.      (Anm.:     Ein     TRONC-System     ist     eine     gemeinsame Trinkgeldkasse,   in   die   Trinkgelder   von   Kunden   eingezahlt   werden   und   von   der   dann   ein   Teil   an   die   Mitarbeiter ausgezahlt wird. In Gastronomiebetrieben wird das Trinkgeld meistens vom Gast direkt an die Kellner gegeben.) Doch schon aktuell gibt es verstärkt Prüfungen und Nachforderungen, beklagen Branchenvertreter.
Vor   ungefähr   20   Jahren   wurde   die   Besteuerung   von Trinkgeldern   abgeschafft.   " Die   Steuerfreiheit   der   Trinkgelder muss   erhalten   bleiben.   Eine   Steuerpflicht   für   Trinkgelder   käme   einer   ‚Strafsteuer’   für   Freundlichkeit   gleich" , sagt   …   wer?   Und   wann?   Es   ist   ein   déja   vu,   die   Regierungsverantwortlichen   kommen   immer   auf   dieselben   Ideen, Steuern   zu   erhöhen   und   neue   Steuern   einzuführen.   Die   Worte   stammen   vom   damaligen   vida   Vorsitzenden   Rudolf Kaske   (österreichische   Verkehrs-   und   Dienstleistungsgewerkschaft,   zu   der   auch   die   Gastronomie   gehört).   Am 20.06.2008   legt   er   in   derselben   APA   Meldung   noch   nach:   " Die   Löhne   im   Gastgewerbe   sind   alles   andere   als üppig.   Dasselbe   gilt   für   die   übrigen   Branchen,   die   von   einer   etwaigen   Aufhebung   der   Steuerbefreiung   der Trinkgelder   betroffen   wären:   Friseure   und   Taxilenker   sind   Niedriglohnberufe ".   In   dieselbe   Kerbe   schlägt   aktuell auch   WKO   Steiermark   Präsident   Josef   Herk:   Trinkgeld   ist   ein   Zeichen   der   Wertschätzung,   ein   Geschenk   für guten    Service    und    kein    reguläres    Einkommen “.    Gefordert    wird    eine    Steuer-    und   Abgabenbefreiung    beim Trinkgeld. Im Jahre 2025 . dMP:   In   Ihrer Aussendung   heißt   es:   Unsere   Betriebe   wurden   in   den   vergangenen   Wochen   und   Monaten   mit zum Teil horrenden Nachzahlungen seitens der ÖGK konfrontiert. “ Was führte dazu …? Mario   Lugger:   Die   Nachzahlungen   resultieren   daraus,   dass   die   in   der   Trinkgeldregelung   vorgesehene   Pauschale eine   Öffnungsklausel   enthält,   die   unter   bestimmten   Voraussetzungen   Nachverrechnungen   zulässt.   Im   Rahmen der   aktuellen   Nachforderungen   werden   dem   Arbeitgeber   nicht   nur   die   Arbeitgeberbeiträge   zur   Sozialversicher- ung, sondern auch die Dienstnehmeranteile rückwirkend in Rechnung gestellt. dMP: Trinkgeld   gehört   in   der   Steiermark/   Österreich   auch   zur   lokalen/   nationalen   Wirtshaus-Kultur.   Zerstört man   durch   das   Versteuern   auch   ein   Stück   Kultur?   Weil   natürlich   zu   erwarten   ist,   dass   in   Zukunft   wenig   bis kein Trinkgeld mehr gegeben wird ... oder male ich zu schwarz? Mario    Lugger:    Ein    zentraler    Bestandteil    der    österreichischen    Dienstleistungskultur    sind    Trinkgelder    –    eine freiwillige   Gabe   des   Gastes   an   jene,   die   tagtäglich   mit   Engagement,   Einsatz   und   einem   Lächeln   für   das   Wohl anderer sorgen. Trinkgeld ist ein Ausdruck der Wertschätzung. dMP:   Wie   stehen   Sie   zur   Bargeldzahlung,   der   in   der   Steiermark   noch   immer   der   Vorzug   gegenüber   der Kartenzahlung gegeben wird ? Mario   Lugger:   Die   Bargeldzahlung   gehört   trotz   Zunahme   der   Kartenzahlungen   zu   den   gängigen   Zahlungsformen. Eine entsprechende Wahlfreiheit sollte es jedenfalls weiter geben.
Wie   steht   es   aber   allgemein   um   die   Bereitschaft,   Trinkgeld   überhaupt   zu   geben?   Bedenkt   man,   dass   ca.   93%   der Touristen   im   Mürzer   Oberland   Einheimische   sind,   ist   dieser Aspekt   natürlich   für   die   Betriebe   vor   Ort   von   Bedeu- tung. Eine aktuelle market- Umfrage unter 1.000 Österreichern zeigt die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: *92 % der Österreicher geben an, fast immer Trinkgeld zu geben *95 % geben Trinkgeld, um damit ihre Anerkennung für guten Service zu zeigen *88 % wollen nicht, dass das Trinkgeld mit Steuern oder Abgaben belastet wird *87   %   der   Befragten   wollen   auch   nicht,   dass   der   Betrieb   für   das   Trinkgeld   in   Form   von   Steuern   oder   Abgaben bestraft wird. *50 % der Befragten würden sogar weniger Trinkgeld geben, wenn der Staat bzw. Sozialversicherung zugreifen dMP:   Hier   braucht   es   endlich   eine   Lösung   und   Rechtssicherheit “,   fordert   Spartenobmann   Johann   Spreitz- hofer   gemeinsam   mit   Hotellerie-Obmann   Alfred   Grabner   und   Gastro-Obmann   Klaus   Friedl   sowie   seiner Stellvertreterin Michaela Muster - wie schaut Ihre Lösung aus? Mario   Lugger:   Unsere   Forderung   ist:   Trinkgelder   als   zentralen   Bestandteil   unserer   Dienstleistungskultur   zu schützen und sie umfassend von Steuern und Abgaben zu befreien. dMP: Sie haben sicher Zahlen: Wie hoch ist der Anteil von Trinkgeld am „Gesamtgehalt“ eines Zahlkellners? Mario   Lugger:   Das   ist   höchst   unterschiedlich   und   kann   nicht   pauschal   beantwortet   werden.   Es   ist   auch   vom Betriebstyp, der Region und vielen anderen Kriterien abhängig. dMP:   Ist   diese   Misere   um   die   Trinkgelder   auch   der   ausgesprochen   angespannten   finanziellen   Situation sowohl   des   Bundes   als   auch   des   Landes   Steiermark   geschuldet?   Mit   anderen   Worten:   Sollen   jene,   die   als Saisonarbeiter   in   Österreich   12,82€/   Stunde   verdienen,   auch   noch   auf   einen   guten   Teil   des   Trinkgeldes verzichten?   Gerade   in   vielen   Teilen   Österreichs   kommen   die   Arbeitskräfte   der   Gastronomie   doch   gerade wegen   des   Trinkgeldes.   Wenn   das   wegfällt,   ist   dann   nicht   zu   befürchten,   dass   es   laufend   zu   Schwierig- keiten und Engpässen kommt – und damit weitere Unternehmen schließen müssen? Mario   Lugger:   Die   finanziell   angespannt   Situation   ist   uns   bekannt.   Nur   kann   diese   nicht   dazu   führen,   dass   unsere Betriebe   plötzlich   mit   Prüfungen   konfrontiert   werden,   bei   denen   von   der   jahrzehntelangen   Praxis   abgegangen wird,    die   Trinkgeldpauschalen    zu    akzeptieren.    Gerade    wenn    es    zu    drastischen    Erhöhungen    der   Trinkgeld- pauschalen   kommen   sollte   oder   die   Trinkgelder   voll   mit   Abgaben   belastet   werden,   bleibt   den   MitarbeiterInnen weniger übrig und wird die Situation am touristischen Arbeitsmarkt drastisch verschärfen. dMP: Herzlichen Dank für das Interview!  
Die Geschichte des Trinkgeldes geht lange zurück. Bereits im Mittelalter war die Zahlung eines Extra-Betrags in vielen europäischen Ländern verbreitet. Es wurde einem hilfreichen Handwerker, Boten oder einer Servicekraft zugesteckt. Diese sollte den abgegebenen Betrag dann dazu verwenden, auf das Wohl des Spenders zu trinken. Fotocredit: pixabay  
Wie soll sie sein, die ideale Kellnerin? Aufmerksam, kommunikativ, freundlich, hübsch? Mit leicht schmachtendem Blick und einer Tasse eines dampfenden Heißgetränks vor ihrer … Schürze? Genau so wie die AI generierte Servierkraft auf dem Foto? Zur AI gibt die KI Antwort: Bei der Beurteilung einer Kellnerin werden insbesondere ihre fachlichen Kenntnisse, Soft Skills, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit geschätzt. Eine Kellnerin sollte auch anpassungsfähig, sympathisch und gut in der Lage sein, sich mit den Gästen auseinanderzusetzen. ): Würg! Fotocredit: pixabay
Finanzminister Martin Marterbauer hat gut lachen. Die meisten Angestellten in einem Niedriglohnberuf in Teil- oder Vollzeit allerdings nicht. Die Arbeit in Gastronomie und Hotellerie ist nicht nur körperlich anstrengend … das Trinkgeld ist oft sehr hart verdient. Fotocredit: Bundesministerium für Finanzen