der muerzpanther
WIE LANGE NOCH? Nachdem   jährlich   hohe   fünfstellige   Summen   aus   Steuergeldern   in   das   Projekt   Bahnhof   Neuberg    fließen,   hat der   MÜRZPANTHER   im   Büro   des   Landesrats   Mag.   Stefan   Hermann,   Abteilung   7,   zuständig   für   Förderungsmittel/ Bedarfszuweisungen für Neuberg an der Mürz nachgefragt, wie das System Bedarfszuweisungen funktioniert. dMP:    Hat    die    Gemeinde    Neuberg    an    der    Mürz    2025    wieder    um    Bedarfszuweisungen    (in    Folge:    BZ) angesucht/ eingereicht? Wurden heuer bereits Bedarfszuweisungen ausgezahlt? Büro   LR   Mag.   Hermann:   Im   Regelfall   suchen   sämtliche   steirischen   Gemeinden   jährlich   um   Bedarfszuweisungen für    unterschiedliche    Projekte    an.    Die    jeweilige    konkrete    Höhe    der    ausgezahlten    Bedarfszuweisungen    ist nachträglich     im     jährlichen     Förderbericht     des     Landes     Steiermark     sowie     auch     im     Voranschlag     und Rechnungsabschluss   der   jeweiligen   Gemeinde   öffentlich   einsehbar.   Für   weiterführende   Auskünfte   wenden   Sie sich bitte direkt an die Gemeinde Neuberg an der Mürz. dMP: Gibt es eine generelle Obergrenze an BZ, die eine Gemeinde einreichen kann? Büro   LR   Mag.   Hermann:   Eine   pauschale   Obergrenze   für   die   Höhe   von Ansuchen   um   Bedarfszuweisungen   ist   nicht festgelegt,   da   diese   als   Instrument   der   Feinsteuerung   dienen   und   sich   am   individuellen   Bedarf   einer   Gemeinde sowie dem jeweiligen Projekt orientieren. dMP:   Wenn   eine   BZ   nicht   genehmigt   wird,   kann   das   von   der   Gemeinde   eingereichte   Projekt   geändert werden, oder ein anderes eingereicht werden? Büro   LR   Mag.   Hermann:   Projekte   werden   vor   einer   Zusage   mit   der   jeweiligen   Gemeinde   besprochen.   Dabei   wird insbesondere   auf   eine   Finanzierbarkeit   des   Projekts   und   eine   richtlinienkonforme Ausgestaltung   geachtet.   Wird zu   diesen   Punkten   kein   Konsens   gefunden,   liegt   es   an   der   Gemeinde   ein   adaptiertes   oder   anderes   Projekt vorzulegen. dMP: Muss eine Gemeinde bereits bei der Einreichung der BZ die Höhe genau beziffern? Büro   LR   Mag.   Hermann:   Für   investive   Vorhaben   muss   seitens   der   Gemeinde   im   Rahmen   des   Erstgesprächs   eine realistische   Kostenschätzung   vorgelegt   werden.   In   weiterer   Folge   werden   im   Zuge   der   Konsolidierung   des   Vor- habens    Kostendeckel    vereinbart    und    BZ-Mittel    auch    nur    bis    zur    Höhe    des    festgelegten    Kostendeckels ausgezahlt. dMP: Was versteht man unter investive Vorhaben? Ist die Sanierung des Bahnhofes ein investives Vorhaben? Büro   LR   Mag.   Hermann:   Als   Vorhaben   werden   Vorgänge   bzw.   Geschäftsfälle   bezeichnet,   die   in   wirtschaftlicher, rechtlicher   oder   finanzieller   Hinsicht   einen   einheitlichen   Vorgang   zum   Gegenstand   haben.   Soweit   ein   Vorhaben eine   Investition   in   immaterielle   Vermögensgegenstände,   Sachanlagevermögen   oder   die   Erbringung   sonstiger Leistungen   zum   Gegenstand   hat,   umfasst   das   Vorhaben   alle   sich   hierauf   beziehenden   sachlich   abgegrenzten und   wirtschaftlich   zusammengehörigen   Leistungen,   die   in   der   Regel   aufgrund   einer   einheitlichen   Planung erbracht werden. Ich bin kein Politiker, deswegen kann ich einen Standpunkt vertreten und auch klare Worten finden: Bei   der   Präsentation   unseres   Projektes   zur   Nutzung   des   Bahnhofes   vor   gut   eineinhalb   Jahren   gab   es   einen   Punkt, der   von   allen   Gemeinderäten   -   über   die   Parteigrenzen   hinweg   -   bestätigt   wurde:   Der   Finanzbedarf   für   eine schlüssige,   sinnvolle   Sanierung   des   Bahnhofgebäudes   liegt   bei   ca.   750   000   €   -   1   000   000   €.   Aufgrund   dieser Summe   haben   wir   bereits   vor   zwei   Jahren   hingewiesen,   dass   bei   nachlassender   Wirtschaftsentwicklung,   die damals   bereits   absehbar   war,   es   schwer   werden   wird,   die   Revitalisierung   samt   Renovierung   mit   Steuergeldern, die   in   diesem   Fall   Bedarfszuweisungen   heißen,   zu   finanzieren.   Seither   jagt   eine   Hiobsbotschaft   die   nächste:   Die Staatsverschuldung   liegt   bei   4,9   %   des   BIPs.   Österreich   wird   2025   unter   Finanzkuratel   der   EU   gestellt.   Das Defizit   der   Steiermark   klettert   von   525   Millionen   Euro   auf   940   Millionen   Euro.    Die   Arbeitslosigkeit   steigt. Betriebe sperren zu. Das hat alles nichts mit dem Bahnhof zu tun? Und ob! Denn     Einsparungen     müssen     dringend     auf     allen     Ebenen     greifen.     Gerade     bei     Förderungsmittel     / Bedarfszuweisungen   wird   in   Zukunft   der   Rotstift   angesetzt   werden   und   es   wird   unumgänglich   sein,   dass   Bund und/   oder   Land   in   den   nächsten   Jahren   Ausgaben   überdenken   müssen.   Ein   gutes   Beispiel   dafür:   Ein   neuer Fußboden in einem leer stehenden und fast völlig ungenutzten Gebäude wie dem Bahnhof um 30 000 €! dMP:    Wird    von    Seiten    des    Landes    überprüft,    wofür    die    Bedarfszuweisungen    verwendet    wurden,    die ausgezahlt wurden? Büro   LR   Mag.   Hermann:   Gemäß   den   Richtlinien   für   die   Gewährung   von   Gemeinde-Bedarfszuweisungen   an Gemeinden   und   Gemeindeverbände,   kann   die   Auszahlung   einer   zugesicherten   Bedarfszuweisung   erst   nach Vorlage    entsprechender    Nachweise    wie    beispielsweise    über    tatsächlich    angefallenen    Anschaffung-    oder Herstellungs-kosten    (Rechnung,    Zahlungsnachweise)    samt    Richtigkeitsbestätigung    durch    den    Bürgermeister beantragt werden. dMP:   Überprüft   das   Land   Steiermark   bei   Gewährung   einer   BZ   an   eine   Gemeinde   einzelne   Rechnungen   (ab welcher Höhe?) die von den BZ von der Gemeinde bezahlt wurden? Büro   LR   Mag.   Hermann:   BZ-Mittelzusagen   sind   zweckgewidmet.   Erst   nach   Prüfung   der   Zweckwidmung   und   des Zahlungsnachweises der Gemeinde erfolgt die (nachträgliche) Auszahlung. Dazu    einige    Zahlen:    Im    Jahre    2023    wurden    von    der    Gemeinde    für    die    Fortsetzung    Sanierung    Bahnhof (Sanitäranlagen)   50.000,00   €   Investitionsvolumen   gesamt   eingereicht,   10.800   €   ausbezahlt.   Weiters:   Fortführung Sanierungsmaßnahmen Bahnhof 20.000 € eingereicht und 20.000 € ausbezahlt. Im   Jahre   2024   wurden   für   Fortsetzung   Sanierung   Bahnhof   (Sanitäranlagen)   14.200,00   ausbezahlt.   Weiters: Fortsetzung Sanierung Bahnhof 80.000 € eingereicht und 40.000 € ausbezahlt. In   Summe   wurden   also   im   Jahr   2023   und   im   Jahr   2024   für   die   Sanierung   der   Sanitäranlage   durch   Bedarfs- zuweisungen   (Steuergeld)   25   000   €   ausgegeben .   Für   die   restliche   Sanierung   60   000   €.   Alles   in   allem:   85   000 €!   Daraus können zwei Schlüsse gezogen werden: Erstens:   Wenn   die   „Investitionen“   weiterhin   -   was   ernstlich   in   Zweifel   zu   ziehen   ist   -   in   dieser   Höhe   fließen, dauert   es   ca.   weitere   18   bis   20   Jahre,   bis   der   Bahnhof   von   Grund   auf   renoviert   ist    (Berechnungsgrundlage siehe   oben,   nicht   inflationsbereinigt).   Sonst   wird   der   Bahnhof   halt   nicht   weiter   saniert   und   er   wird   weiter verfallen. Zweitens:   Wenn   man   kulant   ist   und   13   Veranstaltungen   als   Grundlage   der   Vereinstätigkeit   des   Vereins   Bahnhof Neuberg    hernimmt   (viele   Veranstaltungen   gibt   es   seit   ewigen   Zeiten   halt   woanders),   kostet   eine   einzige Veranstaltung den Steuerzahler 3269 €.  Netto! Und ein Verein freut sich … Zum   Vergleich   aus   der   Auswertung   Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel   der   Abteilung   7   des   Landes   Steiermark: Im Jahr 2024 wurden für: - die Ausrüstung für FF Neuberg an der Mürz, - die Sanierung der Volksschule und Neuen Mittelschule, - den Allgemeinen Hochwasserschutz, - die Kulturvorhaben Altenberg an der Rax und - die Dachsanierung der Sportanlage Krampen - nämlich 24 500 € - zusammen  … … nicht so viel ausgegeben wie für die Sanierung der Sanitäranlagen am Bahnhof!