WIE LANGE NOCH?
Nachdem
jährlich
hohe
fünfstellige
Summen
aus
Steuergeldern
in
das
Projekt
Bahnhof
Neuberg
fließen,
hat
der
MÜRZPANTHER
im
Büro
des
Landesrats
Mag.
Stefan
Hermann,
Abteilung
7,
zuständig
für
Förderungsmittel/
Bedarfszuweisungen für Neuberg an der Mürz nachgefragt, wie das System Bedarfszuweisungen funktioniert.
dMP:
Hat
die
Gemeinde
Neuberg
an
der
Mürz
2025
wieder
um
Bedarfszuweisungen
(in
Folge:
BZ)
angesucht/ eingereicht? Wurden heuer bereits Bedarfszuweisungen ausgezahlt?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
Im
Regelfall
suchen
sämtliche
steirischen
Gemeinden
jährlich
um
Bedarfszuweisungen
für
unterschiedliche
Projekte
an.
Die
jeweilige
konkrete
Höhe
der
ausgezahlten
Bedarfszuweisungen
ist
nachträglich
im
jährlichen
Förderbericht
des
Landes
Steiermark
sowie
auch
im
Voranschlag
und
Rechnungsabschluss
der
jeweiligen
Gemeinde
öffentlich
einsehbar.
Für
weiterführende
Auskünfte
wenden
Sie
sich bitte direkt an die Gemeinde Neuberg an der Mürz.
dMP: Gibt es eine generelle Obergrenze an BZ, die eine Gemeinde einreichen kann?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
Eine
pauschale
Obergrenze
für
die
Höhe
von
Ansuchen
um
Bedarfszuweisungen
ist
nicht
festgelegt,
da
diese
als
Instrument
der
Feinsteuerung
dienen
und
sich
am
individuellen
Bedarf
einer
Gemeinde
sowie dem jeweiligen Projekt orientieren.
dMP:
Wenn
eine
BZ
nicht
genehmigt
wird,
kann
das
von
der
Gemeinde
eingereichte
Projekt
geändert
werden, oder ein anderes eingereicht werden?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
Projekte
werden
vor
einer
Zusage
mit
der
jeweiligen
Gemeinde
besprochen.
Dabei
wird
insbesondere
auf
eine
Finanzierbarkeit
des
Projekts
und
eine
richtlinienkonforme
Ausgestaltung
geachtet.
Wird
zu
diesen
Punkten
kein
Konsens
gefunden,
liegt
es
an
der
Gemeinde
ein
adaptiertes
oder
anderes
Projekt
vorzulegen.
dMP: Muss eine Gemeinde bereits bei der Einreichung der BZ die Höhe genau beziffern?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
Für
investive
Vorhaben
muss
seitens
der
Gemeinde
im
Rahmen
des
Erstgesprächs
eine
realistische
Kostenschätzung
vorgelegt
werden.
In
weiterer
Folge
werden
im
Zuge
der
Konsolidierung
des
Vor-
habens
Kostendeckel
vereinbart
und
BZ-Mittel
auch
nur
bis
zur
Höhe
des
festgelegten
Kostendeckels
ausgezahlt.
dMP: Was versteht man unter investive Vorhaben? Ist die Sanierung des Bahnhofes ein investives Vorhaben?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
Als
Vorhaben
werden
Vorgänge
bzw.
Geschäftsfälle
bezeichnet,
die
in
wirtschaftlicher,
rechtlicher
oder
finanzieller
Hinsicht
einen
einheitlichen
Vorgang
zum
Gegenstand
haben.
Soweit
ein
Vorhaben
eine
Investition
in
immaterielle
Vermögensgegenstände,
Sachanlagevermögen
oder
die
Erbringung
sonstiger
Leistungen
zum
Gegenstand
hat,
umfasst
das
Vorhaben
alle
sich
hierauf
beziehenden
sachlich
abgegrenzten
und
wirtschaftlich
zusammengehörigen
Leistungen,
die
in
der
Regel
aufgrund
einer
einheitlichen
Planung
erbracht werden.
Ich bin kein Politiker, deswegen kann ich einen Standpunkt vertreten und auch klare Worten finden:
Bei
der
Präsentation
unseres
Projektes
zur
Nutzung
des
Bahnhofes
vor
gut
eineinhalb
Jahren
gab
es
einen
Punkt,
der
von
allen
Gemeinderäten
-
über
die
Parteigrenzen
hinweg
-
bestätigt
wurde:
Der
Finanzbedarf
für
eine
schlüssige,
sinnvolle
Sanierung
des
Bahnhofgebäudes
liegt
bei
ca.
750
000
€
-
1
000
000
€.
Aufgrund
dieser
Summe
haben
wir
bereits
vor
zwei
Jahren
hingewiesen,
dass
bei
nachlassender
Wirtschaftsentwicklung,
die
damals
bereits
absehbar
war,
es
schwer
werden
wird,
die
Revitalisierung
samt
Renovierung
mit
Steuergeldern,
die
in
diesem
Fall
Bedarfszuweisungen
heißen,
zu
finanzieren.
Seither
jagt
eine
Hiobsbotschaft
die
nächste:
Die
Staatsverschuldung
liegt
bei
4,9
%
des
BIPs.
Österreich
wird
2025
unter
Finanzkuratel
der
EU
gestellt.
Das
Defizit
der
Steiermark
klettert
von
525
Millionen
Euro
auf
940
Millionen
Euro.
Die
Arbeitslosigkeit
steigt.
Betriebe sperren zu. Das hat alles nichts mit dem Bahnhof zu tun? Und ob!
Denn
Einsparungen
müssen
dringend
auf
allen
Ebenen
greifen.
Gerade
bei
Förderungsmittel
/
Bedarfszuweisungen
wird
in
Zukunft
der
Rotstift
angesetzt
werden
und
es
wird
unumgänglich
sein,
dass
Bund
und/
oder
Land
in
den
nächsten
Jahren
Ausgaben
überdenken
müssen.
Ein
gutes
Beispiel
dafür:
Ein
neuer
Fußboden in einem leer stehenden und fast völlig ungenutzten Gebäude wie dem Bahnhof um 30 000 €!
dMP:
Wird
von
Seiten
des
Landes
überprüft,
wofür
die
Bedarfszuweisungen
verwendet
wurden,
die
ausgezahlt wurden?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
Gemäß
den
Richtlinien
für
die
Gewährung
von
Gemeinde-Bedarfszuweisungen
an
Gemeinden
und
Gemeindeverbände,
kann
die
Auszahlung
einer
zugesicherten
Bedarfszuweisung
erst
nach
Vorlage
entsprechender
Nachweise
wie
beispielsweise
über
tatsächlich
angefallenen
Anschaffung-
oder
Herstellungs-kosten
(Rechnung,
Zahlungsnachweise)
samt
Richtigkeitsbestätigung
durch
den
Bürgermeister
beantragt werden.
dMP:
Überprüft
das
Land
Steiermark
bei
Gewährung
einer
BZ
an
eine
Gemeinde
einzelne
Rechnungen
(ab
welcher Höhe?) die von den BZ von der Gemeinde bezahlt wurden?
Büro
LR
Mag.
Hermann:
BZ-Mittelzusagen
sind
zweckgewidmet.
Erst
nach
Prüfung
der
Zweckwidmung
und
des
Zahlungsnachweises der Gemeinde erfolgt die (nachträgliche) Auszahlung.
Dazu
einige
Zahlen:
Im
Jahre
2023
wurden
von
der
Gemeinde
für
die
Fortsetzung
Sanierung
Bahnhof
(Sanitäranlagen)
50.000,00
€
Investitionsvolumen
gesamt
eingereicht,
10.800
€
ausbezahlt.
Weiters:
Fortführung
Sanierungsmaßnahmen Bahnhof 20.000 € eingereicht und 20.000 € ausbezahlt.
Im
Jahre
2024
wurden
für
Fortsetzung
Sanierung
Bahnhof
(Sanitäranlagen)
14.200,00
ausbezahlt.
Weiters:
Fortsetzung Sanierung Bahnhof 80.000 € eingereicht und 40.000 € ausbezahlt.
In
Summe
wurden
also
im
Jahr
2023
und
im
Jahr
2024
für
die
Sanierung
der
Sanitäranlage
durch
Bedarfs-
zuweisungen
(Steuergeld)
25
000
€
ausgegeben
.
Für
die
restliche
Sanierung
60
000
€.
Alles
in
allem:
85
000
€!
Daraus können zwei Schlüsse gezogen werden:
Erstens:
Wenn
die
„Investitionen“
weiterhin
-
was
ernstlich
in
Zweifel
zu
ziehen
ist
-
in
dieser
Höhe
fließen,
dauert
es
ca.
weitere
18
bis
20
Jahre,
bis
der
Bahnhof
von
Grund
auf
renoviert
ist
(Berechnungsgrundlage
siehe
oben,
nicht
inflationsbereinigt).
Sonst
wird
der
Bahnhof
halt
nicht
weiter
saniert
und
er
wird
weiter
verfallen.
Zweitens:
Wenn
man
kulant
ist
und
13
Veranstaltungen
als
Grundlage
der
Vereinstätigkeit
des
Vereins
Bahnhof
Neuberg
hernimmt
(viele
Veranstaltungen
gibt
es
seit
ewigen
Zeiten
halt
woanders),
kostet
eine
einzige
Veranstaltung den Steuerzahler 3269 €.
Netto! Und ein Verein freut sich …
Zum
Vergleich
aus
der
Auswertung
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
der
Abteilung
7
des
Landes
Steiermark:
Im Jahr 2024 wurden für:
- die Ausrüstung für FF Neuberg an der Mürz,
- die Sanierung der Volksschule und Neuen Mittelschule,
- den Allgemeinen Hochwasserschutz,
- die Kulturvorhaben Altenberg an der Rax und
- die Dachsanierung der Sportanlage Krampen -
nämlich 24 500 € - zusammen
…
… nicht so viel ausgegeben wie für die Sanierung der Sanitäranlagen am Bahnhof!